Die Vorsorge für den eigenen Todesfall treffen- ist eine beruhigende Absicherung
Vorsorge im Todesfall
Zur Kostenabsicherung im Todesfall können Sie zu LEBZEITEN Ihre eigene „Bestattungsvorsorge“ mit einer Kostenabsicherung selbst treffen.
Wir beraten Sie daher umfassend – Ihre Entscheidung treffen Sie nach dem Beratungsgespräch mit uns!
Rufen Sie in einer unserer Geschäftstellen an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Der Wunsch des betroffenen Menschen, der für seine Bestattung selbst sorgt um diese vorab zu regeln, ist vorrangig gegenüber den Totenfürsorgepflichten und Rechten der nächsten Familienangehörigen, die in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt sind.
Als „verwertbares Vermögen“ (§ 90 SGB XII) werden Sterbegeldversicherungen von der Sozialhilfe nur im „angemessenen Umfang“ angesehen. Damit werden überhöhte Beiträge ausgeschlossen, die zu Lebzeiten verwendet werden könnten.
(Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts sind Verträge zur Bestattungsvorsorge durch Sozialämter nicht kündbar, solange sich die Größenordnung des antizipierten Bestattungsvertrages innerhalb der üblichen Lebensumstände gewahrt wird.)
Solche, mit Bestattern oder Partnerunternehmen abgeschlossenen Verträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod der einen betroffenen Vertragspartei hinaus. Da die Einrede Dritter nicht möglich ist, kann kein Erbe in den festgelegten Bestattungsablauf eingreifen.
Gerne beraten wir Sie individuell hierzu in unseren Geschäftsräumen in Straubing und in Bogen.
Geschäftsstelle Straubing
Ittlinger Straße 39
94315 Straubing
Telefon: 09421 4303448
Geschäftsstelle Bogen
Bahnhofstraße 13
94327 Bogen
Telefon: 09422 8087094
Geschäftsstelle Geiselhöring
Regensburger Straße 6
94333 Geiselhöring
Telefon: 09423 9434364